Motivationen für den Protection-Verkäufer:
· Leverage und Yield (keine Finanzierung erforderlich)
· Erwirtschaftung von Einkommen auf nicht beanspruchte Kreditlinien
· Diversifizierung des Bond-/ Kreditportfolios
· Engagement außerhalb der Bilanz
Erwartungshaltung: Zukünftige Reduktion der CDS-Prämien
Motivationen für den Protection-Käufer:
· Absicherung eines Kredit-Engagements
· Freisetzung von Kreditlimiten ohne Wissen des Klienten
· Verbesserung der Kapitalrendite
Erwartungshaltung: Zukünftiger Anstieg der CDS-Prämien bzw. Ausfall

CDS sind maßgeschneiderte Geschäfte, bei denen Laufzeit, Nominale, Zahlungsweise und Kreditereignisse individuell vereinbart werden.
Grundlegende Voraussetzung ist der ISDA Rahmenvertrag, welcher vorweg das rechtliche Umfeld schafft und somit den Abschluss der einzelnen Transaktionen erleichtert. Der CDS kann danach unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag und die „2003 ISDA Credit Derivatives Definitions“ vereinbart werden. Für die Auslegung der „2003 ISDA Credit Derivatives Definitions“ ist das englische Original maßgebend.
Kreditereignisse (Credit Events)
Die „2003 ISDA Credit Derivatives Definitions“ unterscheiden zwischen sechs verschiedenen Kreditereignissen (Credit Events):
· Bankruptcy (Insolvenz)
· Failure to Pay (Zahlungsverzug/Nichtzahlung bzw Zahlungsausfall nach Ablauf einer Frist)
· Obligation Default (Potenzielle Vorfälligkeit)
· Obligation Acceleration (Vorzeitige Fälligkeit)
· Repudiation/Moratorium (Nichtanerkennung/Aufschub von Zahlungsverpflichtungen)
· Restructuring (Schuldenrestrukturierung)
Vereinbarte Kreditereignisse nach ISDA 2003 für souveräne Referenzschuldner:
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Western European
Sovereign
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Emerging European & Middle Eastern Sovereign
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Japanese
Sovereign
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Asian
Sovereign
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Repudiation/
Moratorium
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· Repudiation/
Moratorium
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· Repudiation/
Moratorium
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· Repudiation/
Moratorium
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· Restructuring
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· Restructuring
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· Restructuring
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· Restructuring
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· Obligation Acceleration
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Vereinbarte Kreditereignisse nach ISDA 2003 für Corporates:
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European
Corporate
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North American
Corporate
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Japanese
Corporate
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Asian
Corporate
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· Bankruptcy
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· Bankruptcy
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· Bankruptcy
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· Bankruptcy
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Failure to Pay
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· Restructuring
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· Restructuring
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· Restructuring
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· Restructuring
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Settlement
Sofern ein Credit Event eingetreten ist, wird eine Ausgleichszahlung fällig. Diese Ausgleichszahlung lässt sich in drei verschiedenen Formen festlegen:
Physical Settlement
Standardmäßig wird bei Plain Vanilla Credit Default Swaps eine physische
Andienung vereinbart. Der Protection-Verkäufer zahlt den vereinbarten Nominalbetrag der
Transaktion an den Protection-Käufer und erhält im Gegenzug vom Protection-Käufer
(Sicherungsnehmer) eine Anleihe oder einen Kredit des Referenzsubjektes in einer der G7-
Währungen und dem CHF, zum Wert von 100% der Forderungssumme (= Nennwert).
G7-Staaten: USA, Japan, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Italien.
Variabler Barausgleichsbetrag (Cash Settlement - Floating Amount)
Der vom Verkäufer zu zahlende Barausgleichsbetrag wird in dieser Variante erst nach Eintritt des Kreditereignisses vom Calculation Agent (Berechnungsstelle) festgelet. Maßgeblich für die Höhe des Barausgleichsbetrages ist der Wertverlust der Referenzanleihe nach Eintritt des Kreditereignisses: Nominalwert × (100% - Endkurs der Referenzanleihe). Der Endkurs der Referenzanleihe wird dabei von der Berechnungsstelle nach den erhaltenen Marktquotierungen und den vereinbarten Bewertungsmethoden bestimmt. Die „2003 ISDA Credit Derivatives Definitions“ kennen je nachdem, ob ein oder mehrere Referenzaktiva bestehen und die Bewertung an einem Tag oder über einen Zeitraum von mehreren Tagen durchgeführt wird verschiedene Bewertungsmethoden.
Fixer Barausgleichsbetrag (Cash Settlement - Fixed Amount )
Im Falle eines Eintritts eines Kreditereignisses und des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen für den Ausgleich hat der Protection-Verkäufer einen bereits bei Vertragsabschluss bestimmten Barausgleichsbetrag an den Protection-Käufer zu erbringen. Diese Ausgleichsvariante findet beim Fixed Recovery (Digital) CDS Anwendung.
Fixed Recovery (Digital) CDS
Im Vergleich zum Plain Vanilla Credit Default Swap (CDS), erhält der Protection-Verkäufer beim Fixed Recovery (Digital) CDS eine höhere CDS-Prämie, wenn die vereinbarte fixe Recovery Rate unter den Markterwartungen liegt.
Keine Kapitalrückzahlung bei vereinbarter Recovery Rate R = 0% (Zero Recovery CDS), wenn ein Credit Event eintritt. Der eventuell höhere Verlust (im Vergleich zum Plain Vanilla CDS) bei Eintritt eines Kreditereignisses wird durch die höhere CDS-Prämie kompensiert.