Währungsoptionen
Ein Devisen- oder Währungsoptionsvertrag gibt dem Käufer das Recht, nicht die Verpflichtung, eine Währung gegen die andere zu einem definierten Preis und zu einem bestimmten Datum zu kaufen oder zu verkaufen.
Der Käufer einer Kaufoption (CALL) besitzt das Recht, nicht die Verpflichtung, eine zugrunde liegende Währung zu kaufen; bei einer Verkaufsoption (PUT) die zugrunde liegende Währung zu verkaufen. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, dem Recht des Käufers nachzukommen.
Der Preis, zu welchem die zugrunde liegende Währung gekauft oder verkauft werden kann, ist der Ausübungspreis (Strike). Die Optionsprämie ist der Preis der Option, die der Käufer dem Verkäufer zahlt.
Generell werden Optionen auf "europäische Art" abgeschlossen, welche nur am Verfallsdatum ausgeübt werden kann. Sie kann jedoch auch auf "amerikanische Art" abgeschlossen werden, und ist damit jederzeit bis zum Verfallsdatum ausübbar.
Siehe auch Foreign Exchange - Währungsoptionen.
Der Käufer einer Kaufoption (CALL) besitzt das Recht, nicht die Verpflichtung, eine zugrunde liegende Währung zu kaufen; bei einer Verkaufsoption (PUT) die zugrunde liegende Währung zu verkaufen. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, dem Recht des Käufers nachzukommen.
Der Preis, zu welchem die zugrunde liegende Währung gekauft oder verkauft werden kann, ist der Ausübungspreis (Strike). Die Optionsprämie ist der Preis der Option, die der Käufer dem Verkäufer zahlt.
Generell werden Optionen auf "europäische Art" abgeschlossen, welche nur am Verfallsdatum ausgeübt werden kann. Sie kann jedoch auch auf "amerikanische Art" abgeschlossen werden, und ist damit jederzeit bis zum Verfallsdatum ausübbar.
Siehe auch Foreign Exchange - Währungsoptionen.