Renten Investments

Die Anlageklasse Anleihen steht für eine solide und sichere Veranlagungsform – auch und gerade in besonders stürmischen Zeiten.
Der große Vorteil von Rentenpapieren liegt in den risikoarmen, kontinuierlichen Zinserträgen und der Aussicht auf Wertzuwächse. Zusammen mit der sehr niedrigen Schwankungsbreite eignen sie sich besonders für Anleger, die großen Wert auf eine stabile Veranlagung legen.
Durch die Investition in einen breit gestreuten Rentenfonds können einerseits Erträge generiert und andererseits Risiken, wie zum Beispiel das Ausfallsrisiko, minimiert werden. Die Möglichkeiten zu investieren sind vielfältig. Je nach Land, Emittent, Branche, Rating, Währung und Ausgestaltung lassen sich fast alle Ertrags- und Risikobereiche des Rentenmarktes abdecken.
Es handelt sich um einen Auszug aus der Produktpalette. Weitere Informationen finden Sie hier.
http://www.volksbankinvestments.com
Disclaimer:
Die vorliegenden Angaben dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Bei den darin enthaltenen Informationen handelt es sich nicht um eine Empfehlung für den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten. Das Informationsblatt ersetzt nicht die fachgerechte Beratung für die in diesem Informationsblatt beschriebenen Finanzinstrumente und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung zur Anbotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit. Druckfehler vorbehalten.
Prospekthinweis:
Die veröffentlichten Prospekte dieses Investmentfonds in ihrer aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung stehen dem Interessenten unter www.volksbankinvestments.com und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbankengruppe zur Verfügung.
Die Kapitalanlagegesellschaft weist in Abstimmung mit der FMA darauf hin, dass mit 01.09.2011 das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft tritt. Die in den Fondsbestimmungen und Verkaufsprospekten genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.