Risikomanagement
Die Verantwortung des Risikomanagements liegt auf Vorstandsebene beim Chief Risk Officer, CRO, der Mitglied des Vorstandes ist und keine Marktaktivitäten wahrnimmt. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses sind auch auf allen darunter liegenden Ebenen eindeutig definiert und festlegt. Damit sind risikonehmende Organisationseinheiten (Markt) von Organisationseinheiten, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen (Marktfolge) bis zur Vorstandsebene funktional getrennt. Die Aufbauorganisation trägt somit auch der aufsichtsrechtlich geforderten Trennung zwischen den Marktbereichen einerseits und den Marktfolgebereichen andererseits Rechnung.
Die Quantifizierung der Risiken sowie der Risikodeckungsmasse und die Steuerung der Risiken erfolgen durch die zentralen, von den Marktbereichen unabhängigen Organisationseinheiten Strategisches Risikomanagement und Konzernrisikosteuerung. Die Töchter der ÖVAG werden bei der laufenden Weiterentwicklung der Methoden und Verfahren im Risikomanagement aktiv eingebunden. So kann frühzeitig ein gemeinsames Risikoverständnis geschaffen und im Konzern vorhandenes Know-how effizient genutzt werden. Gleichzeitig wird damit die Grundlage für die konsistente Messung und Steuerung des Risikos innerhalb des ÖVAG Konzerns geschaffen.
Die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch im Jahr 2011 die Aktivitäten im Risikomanagement stark beeinflusst. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildete die weitere Optimierung und Effizienzsteigerung der Risikomanagement-Prozesse.
Zeitgleich mit dem VBI Verkauf wurde in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden das IRB Roll Out Projekt gestoppt.
Die Messung, Limitierung und Steuerung des Kreditrisikos konnte durch den Einsatz eines eigenentwickelten Kreditportfolio-Modells weiter verbessert werden. Die Erstellung des monatlichen Kreditrisikoreports wurde weiter beschleunigt und inhaltlich um neue Kennzahlen und Darstellungen aufgewertet.
Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung
Hier finden Sie die Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung als Download.