Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung

Die vorliegenden Dokumente dienen zur Abdeckung der Erfordernisse gem. Offenlegungsverordnung für den Konzern der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG Konzern). Da mehrfach Daten bzw. Informationen auch gem. IFRS erforderlich sind und diese bereits in den Geschäftsberichten des ÖVAG Konzerns dargestellt sind, wird in den Dokumenten zur Offenlegungsverordnung auf die entsprechenden Stellen in den Geschäftsberichten verwiesen. Die Dokumente zur Offenlegung sind daher gemeinsam mit den jeweiligen Geschäftsberichten zu lesen.

Sofern nicht spezifisch angegeben, sind die Forderungswerte als Werte aller bilanziellen Forderungen, aller außerbilanzmäßigen Geschäfte multipliziert mit den Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und aller Derivate zu verstehen. Da die Basis für Kreditrisikominderung jedoch die Forderungswerte vor Multiplikation mit Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) sind, ist in manchen Tabellen der Forderungswert vor CCF-Berücksichtigung zusätzlich angegeben.