Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung

Das vorliegende Dokument dient zur Abdeckung der Erfordernisse gem. Offenlegungsverordnung für die Gruppe der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG). Da mehrfach Daten bzw. Informationen auch gem. IFRS erforderlich sind und diese bereits im Geschäftsbericht der ÖVAG dargestellt sind, wird in diesem Dokument auf die entsprechende Stelle im Geschäftsbericht verwiesen, sodass dieses Dokument gemeinsam mit dem Geschäftsbericht ein Dokument zur Erfüllung der Anforderungen gem. Offenlegungsverordnung bildet.

Sofern nicht spezifisch angegeben, sind die Forderungswerte als Werte aller bilanziellen Forderungen, aller außerbilanzmäßigen Geschäfte multipliziert mit den Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und aller Derivate zu verstehen. Da die Basis für Kreditrisikominderung jedoch die Forderungswerte vor Multiplikation mit Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) sind, ist in manchen Tabellen der Forderungswert vor CCF-Berücksichtigung zusätzlich angegeben.